Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Weiterhin die unabhängige Ermittlung des Ist-Zustandes für nachfolgende Gutachten.
Was es für Sie bedeutet:
- Durchführung von Beweissicherungsvermessungen (vor, während und nach Baumaßnahmen)
- Erstellung vermessungstechnischer Gutachten
- Erstellung Einmessbescheinigung (gem. Art. 69 Abs. 4 und Art. 72 Abs. 6 Satz 2 BayBO in Verbindung mit § 15 Satz 1 SV Bau für Schnurgerüst, Sockelkontrolle)
- Einmessung des neuen Gebäudestandes und Übergabe an die Vermessungsverwaltung
- Sonderung