Wir bringen ihr Bauvorhaben an den richtigen Ort und Stelle. Die jeweiligen Bauaufsichtsbehörden in Bayern können verlangen, dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt werden muss (Art. 58 Abs. 5 Satz 2, Art. 68 Abs. 6 BayBO).
Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Bauvorhaben.
Was wir Ihnen anbieten können:
- Grundlagenermittlung
- Erhebung der amtlichen Unterlagen
- Überprüfung der Örtlichkeit
- Bestandsaufnahme
- Erfassung des Baugeländes mit allen baurechtlichen Belangen
- Höhenmäßige Erfassung des Baugeländes
- Erstellen eines Bestandsplanes digital als Grundlage für die weitere Planung (PDF, DXF)
- Höhe Kanalsohle nächstliegender Schacht
- Qualifizierter Lageplan
- Übernahme des genehmigten Baugesuches
- Erstellen eines Absteckplans
- Überprüfung aller baurechtlich relevanten Festsetzungen
- Grobabsteckung
- Grobabsteckung der Hauptachsen für Aushub
- Angabe eines verbindlichen Höhenfestpunktes
- Bauwerksabsteckungen
- Feinabsteckung der Hauptachsen/Objektgeometrie auf die bauseits errichteten Schnurgerüste
- Einmessbescheinigung
- Erstellen einer Einmessbescheinigung (Sachverständigen-Nachweis) für Bauaufsichtsbehörde
- Bauüberwachung
- Kontrolle von gefertigten Bauteilen
- Soll-Ist-Vergleich
- Erstellen der notwendigen Bescheinigungen (z.B. Sockelkontrolle)
- Gebäudeeinmessung
- Durchführung der Gebäudeeinmessung zur Fortführung des Katasters gem. GÜVÖ
- Übergabe der Daten an die zuständige Katasterbehörde
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