Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Weiterhin die unabhängige Ermittlung des Ist-Zustandes für nachfolgende Gutachten.

Was es für Sie bedeutet:

  • Durchführung von Beweissicherungsvermessungen (vor, während und nach Baumaßnahmen)
  • Erstellung vermessungstechnischer Gutachten
  • Erstellung Einmessbescheinigung (gem. Art. 69 Abs. 4 und Art. 72 Abs. 6 Satz 2 BayBO in Verbindung mit § 15 Satz 1 SV Bau für Schnurgerüst, Sockelkontrolle)
  • Einmessung des neuen Gebäudestandes und Übergabe an die Vermessungsverwaltung
  • Sonderung